In Jugendklub Feuer gelegt
Rechter Brandstifter von Bremen muss für Jahre in Haft
22.05.2025, 16:30 Uhr
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2020 findet in einem linken Bremer Jugendklub ein Konzert statt. Währenddessen schleichen sich drei Rechtsextreme in das Gebäude, einer legt Feuer. Schwere Verletzungen bleiben aus. Im Prozess wird der Brandstifter nun verurteilt. Er muss sogar länger in Haft, als die Staatsanwaltschaft fordert.
In einem Prozess um eine rechtsextremistisch motivierte Brandstiftung während eines Konzerts in einem Bremer Jugendzentrum ist der 29-jährige Hauptangeklagte zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht der Hansestadt verhängte nach Angaben eines Sprechers zudem Bewährungsstrafen gegen zwei Mitangeklagte wegen unterlassener Hilfeleistung.
Die Tat hatte sich vor etwa fünf Jahren ereignet. Der Beschuldigte zündete nach Feststellungen des Gerichts im Februar 2020 während eines von etwa 30 Menschen besuchten Konzerts in einem Raum im ersten Stock Kleidung an. Dabei wurde er von den Mitangeklagten im Alter von 35 und 41 Jahren begleitet. Drei Menschen erlitten Rauchvergiftungen und psychische Beeinträchtigungen. Das Jugendzentrum hat eine linksalternative Ausrichtung.
Die Beschuldigten sind nach Behördenangaben als Mitglieder der regionalen rechtsextremen Szene bekannt. Nach Überzeugung des Gerichts handelte es sich um eine eindeutig politisch motivierte Tat, allerdings nicht um einen geplanten Anschlag. Der Hauptangeklagte und seine beiden Begleiter kamen am Tatabend demnach zufällig am Jugendzentrum vorbei und entschieden sich dann spontan, in das Gebäude zu gehen, um Auseinandersetzungen zu suchen.
Dem Urteil zufolge handelte der 29-Jährige aus „Hass und Verachtung für politisch andersdenkende Menschen“. Mit dem Strafmaß lag die zuständige Kammer ein Jahr über der von der Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer geforderten Haftstrafe. Das Urteil erging wegen schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit vollendeter und versuchter gefährlicher Körperverletzung in insgesamt 27 Fällen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Die beiden anderen Angeklagten im Alter von 35 und 41 Jahren wurden wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt. „Sie waren keine Mittäter. Sie waren auch keine Gehilfen“, sagte der Vorsitzende Richter. „Der Begriff des Mitwissers trifft es am besten.“ Die beiden waren mit dem 29-Jährigen im Gebäude. Laut Urteilsbegründung wussten sie von dem Feuer, holten aber keine Hilfe.
Die Verdächtigen waren erst im Herbst 2021, rund eineinhalb Jahre nach der Brandstiftung, nach aufwendigen Ermittlungen identifiziert worden. So ließ der Staatsschutz der Polizei unter anderem Fingerabdrücke von mehr als hundert Bierflaschen untersuchen, die Besucher des Jugendzentrums am fraglichen Abend getrunken hatten. Der Verdacht auf eine rechtsextreme Tat kam von Anfang an auf, weil am Tatort entsprechende Aufkleber gefunden wurden. Dabei handelte es sich um Sticker der Partei „Die Rechte“.