Das Bundeskabinett will am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Aussetzung des Familiennachzugs für Personen mit subsidiärem Schutzstatus beschließen. Das berichtet die „Bild am Sonntag“. Auf diese Maßnahme hatten sich Union und SPD während der Koalitionsverhandlungen verständigt. Das Gesetz muss noch von Bundestag und Bundesrat bestätigt werden.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte der Zeitung zu dem Gesetzentwurf aus seinem Haus: „Wir schreiben die Begrenzung von Migration wieder ins Gesetz. Der Familiennachzug von subsidiär geschützten Personen wird ausgesetzt. Bisher konnten 1000 Personen pro Monat nach Deutschland nachgezogen werden. Damit ist jetzt Schluss.“
Dobrindt ergänzte: „Wir müssen die Pull-Faktoren nach Deutschland deutlich reduzieren. Auch damit zeigen wir, die Migrationspolitik in Deutschland hat sich geändert.“
Nach den zwei Jahren soll dann geprüft werden, „ob eine weitere Aussetzung der zuletzt gültigen Kontingentlösung im Rahmen der Migrationslage notwendig und möglich ist“, heißt es im Koalitionsentwurf. Der subsidiäre Schutzstatus greift, wenn weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung infrage kommt, jedoch im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht.
Seit 2018 gilt für Personen mit subsidiärem Schutzstatus – das betrifft vor allem Syrer – beim Familiennachzug ein Kontingent von 1000 Einreiseerlaubnissen pro Monat. Für alle anderen Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlinge gab und gibt es keine Beschränkungen, was den Familiennachzug betrifft. Grundsätzlich beschränkt sich dieser immer auf die sogenannte Kernfamilie. Dazu zählen minderjährige Kinder und Ehepartner. Wer als Minderjähriger unbegleitet nach Deutschland kommt, kann außerdem seine Eltern nachholen.