Die Bundestagspräsidentin fordert, dass bei Besuchern des Parlaments künftig geprüft werden kann, ob sie verfassungsgefährdend aufgefallen sind. Zudem verteidigt sie die Wahl der Ausschussvorsitzenden, bei der die AfD leer ausging. Rechtlich sei dies nicht zu beanstanden.
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) will, dass die jährlich zwei Millionen Besucher des Bundestages künftig von der Bundestagspolizei besser kontrolliert werden können. „Wir brauchen ein Bundestagspolizeigesetz für mehr Sicherheit im Haus“, sagte Klöckner der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ). Die Bundestagspolizei brauche wichtige Informationen, um Gefahren abzuwehren.
„Es geht nicht darum, ob ein Besucher schon mal über eine rote Ampel gefahren ist, sondern ob jemand als Gefährder eingestuft wird oder bereits in verfassungsgefährdender Weise aufgefallen ist. Wir müssen wissen, ob solche Personen in den Bundestag wollen. Es ist doch absurd, dass diese Informationen auf Anfrage bisher nicht an die Bundestagspolizei übermittelt werden können. Das müssen wir ändern“, so Klöckner.
Zudem sagte sie nach der Entscheidung über die künftige Unterbringung der AfD-Fraktion im früheren Raum der FDP-Fraktion zu, dass alle Fraktionen angemessen tagen können. „Jede Fraktion hat einen Anspruch darauf, angemessen tagen zu können. Und das ermöglichen wir als Bundestagsverwaltung. Wir treffen aber nicht die Entscheidung, wer wohin geht, das ist Sache der Fraktionen. Wenn es hier keine einvernehmliche Einigung gibt, dann wird im Ältestenrat mit Mehrheit entschieden. Das ist erfolgt. Alle müssen arbeiten können. Und das kann ich für die Bundestagsverwaltung garantieren, dass wir dafür sorgen.“
Die AfD-Fraktion hatte den zweitgrößten Sitzungssaal, in dem aber die SPD nun weiter tagt, für sich beansprucht. Der Ältestenrat hatte entschieden, dass die AfD stattdessen den früheren Saal der FDP-Fraktion erhält. Die AfD-Fraktion hat 151 Mitglieder, die FDP-Fraktion zuvor 92 Mitglieder.
Auch die Rechte der AfD-Fraktion zur Mitarbeit in den Ausschüssen sieht Klöckner gewahrt. Bei den Wahlen zu den Ausschussvorsitzen waren alle sechs AfD-Abgeordnete, für die die Partei das Vorschlagsrecht hatte, nicht gewählt worden. „Die Abgeordneten in den Ausschüssen haben in geheimer Wahl so entschieden. Rechtlich gibt es dazu ein Verfassungsgerichtsurteil. Das besagt, dass es für niemanden einen Anspruch auf einen Ausschussvorsitz gibt. Als Bundestagspräsidentin ist mir wichtig, dass die Rechte jeder Fraktion gewahrt werden, sich politisch einzubringen und gemäß ihrer Größe mit ihren Abgeordneten im Ausschuss mitzuarbeiten. Das ist gegeben. Auch Rederechte und Redezeiten sind klar geregelt und werden eingehalten“, betonte Klöckner.
dpa/fhs