Die SPD und ihr Oberbürgermeister Dieter Reiter wollen sich nicht damit abfinden, dass Schanigärten in der Maxvorstadt künftig früher schließen müssen. „Deshalb werde ich die Verwaltung auffordern, noch einmal zu prüfen, inwieweit hier zusätzliche Auflagen zwingend erforderlich sind“, sagte Reiter. Nach der Klage einer Anwohnerpartei wegen zu großen Lärms müssen knapp zehn Betriebe in der Amalienstraße künftig um 22 Uhr schließen und einige von ihnen auch die Zahl der Gastplätze auf öffentlichem Grund zum Teil deutlich reduzieren.
Schanigärten gehörten seit ihrer Einführung während der Corona-Zeit zum Lebensgefühl der Münchnerinnen und Münchner, argumentiert die SPD. „Sie tragen zum besonderen Flair unserer Stadt bei. Gerade auch im beliebten Univiertel müssen sie gesichert werden“, sagt Christian Vorländer, zuständiger Stadtrat der Sozialdemokraten. Seine Fraktion beantragt, dass das für den Lärmschutz zuständige Umweltreferat eine Lösung für die unveränderte Fortführung der Schanigärten in der Amalienstraße erarbeiten soll. Bis dahin soll das für die Auflagen zuständige Kreisverwaltungsreferat (KVR) „keine neuen Vorschriften“ erlassen.
Das ist jedoch bereits geschehen. Die Bescheide mit den neuen Auflagen seien verschickt, sagt eine Sprecherin des KVR. Die betroffenen Wirtinnen und Wirte hätten nun einen Monat Zeit, um Klage dagegen einzureichen. Insgesamt dürften von den Auswirkungen der Klage eines Anwohners knapp zehn Betriebe in der Amalienstraße betroffen sein. Offizielle Bescheide haben jedoch nur sechs von ihnen erhalten, weil ein Teil der Gaststätten bereits freiwillig die Zahl der Plätze und die Öffnungszeiten reduziert hat oder dies bei einem Neustart mit anderen Betreibern vom KVR schon so vorgegeben wurde.
Die Klage selbst richtete sich nur gegen ein Wirtshaus. Dort gab es wegen eines Pächterwechsels die Möglichkeit für Anwohner, gegen die dadurch neu erlaubten Öffnungszeiten und die Zahl der Plätze im Schanigarten und der Freischankfläche auf öffentlichem Grund gerichtlich vorzugehen. Dafür musste das Umweltreferat ein Lärmgutachten anfertigen. Die Werte lagen über den erlaubten Grenzen, und das so eindeutig, dass nicht nur die beklagte Gaststätte die Auslöserin sein konnte. Deshalb gibt es nun verschärfte Auflagen für viele Gaststätten in der Amalienstraße.
Der Verweis auf die Klagemöglichkeit für die Gastronomen durch das Kreisverwaltungsreferat dürfte kein Zufall sein. Die Behörde ist selbst alles andere als begeistert über die Entwicklung, muss aber auch geltendes Recht umsetzen. „Das KVR steht nach wie vor hinter der Erfolgsgeschichte der Schanigärten, die – aus der Corona-Not heraus – ermöglicht wurden und seitdem fester Bestandteil des Stadtbildes und der Gastrokultur in den Monaten April bis Oktober geworden sind“, erklärte eine Sprecherin, als die früheren Schließzeiten erstmals öffentlich wurden.