Mit einer Einbürgerung nach nur drei Jahren in Deutschland erleichterte die Ampel-Koalition den Erwerb der Staatsbürgerschaft deutlich. Innenminister Alexander Dobrindt dreht die Reform zurück – und drückt dabei aufs Tempo.
Das Bundesinnenministerium hat eine Gesetzesreform auf den Weg gebracht, mit der die von der Ampel beschlossenen Regelungen zur Staatsangehörigkeit an einer entscheidenden Stelle wieder rückgängig gemacht werden sollen. Das geht aus einem Referentenentwurf aus dem Haus von Alexander Dobrindt (CSU) hervor, über den „Zeit Online“ berichtet.
Demnach soll die sogenannte „Turboeinbürgerung“ nach nur drei Jahren Aufenthalt in Deutschland zukünftig unmöglich werden. Die Abschaffung der Regelung gehörte zu den zentralen Wahlversprechen der Union.
Die Ampel-Koalition hatte vor etwa einem Jahr das Staatsangehörigkeitsgesetz geändert und dabei unter anderem die bis dato vorgeschriebenen Fristen für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft von acht auf fünf Jahre herabgesetzt. Damit stieg die Zahl der Anträge auf Einbürgerung sprunghaft an.
Ein spezieller Passus sollte zudem Anreize schaffen für hoch qualifizierte Migranten: Im Fall von besonderen Integrationsleistungen konnten Einwanderer statt nach fünf bereits nach drei Jahren in Deutschland die Staatsbürgerschaft erhalten. Voraussetzungen für die schnellere Einbürgerung sind gute Leistungen in Schule oder Job, hervorragende Sprachkenntnisse oder ehrenamtliches Engagement. Mehrstaatigkeit wird generell zugelassen.
Dobrindt bleibt bei fünf Jahren bis zur Einbürgerung
Den letzten Teil der Ampelreform, die Verkürzung, will Dobrindt nun streichen: „Diese Möglichkeit für eine ‚Turboeinbürgerung‘ nach drei Jahren soll nun aufgehoben und für die Anspruchseinbürgerung generell eine Voraufenthaltszeit von mindestens fünf Jahren zugrunde gelegt werden“, heißt es in dem Entwurf, der derzeit in der sogenannten Verbändeanhörung kursiert.
„Eine hinreichend lange Voraufenthaltszeit im Inland ist eine zentrale integrative Einbürgerungsvoraussetzung und bringt eine Integrationserwartung zum Ausdruck, mit der eine Vermutung hinreichender sozialer und kultureller Integration verbunden ist“, argumentiert das Innenministerium im Referentenentwurf. „Ein Zeitraum von nur drei Jahren ist zu kurz, um sich so nachhaltig in die hiesigen Lebensverhältnisse zu integrieren, dass auf dieser Grundlage ein gesetzlicher Anspruch auf Einbürgerung eingeräumt werden sollte.“
Die Bundesländer haben noch bis zum kommenden Montag Zeit, bei der Bundesregierung Bedenken anzumelden. Dabei macht Dobrindt Tempo: Das Kabinett soll die Reform bereits am 28. Mai beschließen, damit das Gesetz noch vor der Sommerpause den Bundesrat passieren kann, heißt es in einem beiliegenden Rundschreiben des Bundesinnenministeriums an die Länder.
sebe