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Up to 1000 euros from X/Twitter: How to join the lawsuit

Clara Seidel by Clara Seidel
23. Mai 2025 21:13:061748027586CESTC
in Technik
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Up to 1000 euros from X/Twitter: How to join the lawsuit

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X-Nutzer aufgepasst: Offenbar kann es sich doch noch lohnen, die Plattform zu nutzen, die seit der Übernahme durch Elon Musk im Jahr 2022 stetig für negative Schlagzeilen sorgt. Denn mit etwas Glück können Sie bis zu 1000 Euro erhalten, wenn Sie sich einer aktuellen Verbandsklage anschließen.

Diese wurde am Mittwoch durch das Bundesamt für Justiz (BfJ) bekannt gemacht und stammt ursprünglich von der niederländischen Stiftung für Marktinformationsforschung (Somi). Somi teilte schon im August 2024 mit, gegen die Social-Media-Plattform wegen erheblicher Datenschutzverletzungen vorzugehen.

Private Nutzer und auch Unternehmen können sich der Sammelklage anschließen, auch in Deutschland. Sie müssen lediglich auf der Seite des Bfj (unter diesem Link) das entsprechende Formular ausfüllen. Kosten sollen dabei nicht entstehen, und wenn der Prozess abgeschlossen ist, erhalten Sie Ihr Geld.

Die Voraussetzungen

Die einzige Voraussetzung für eine Teilnahme an der Klage scheint zu sein, dass Sie bei X registriert sind oder es in der Vergangenheit waren. Allein dafür können Sie mit 750 Euro Schadensersatz rechnen, denn bei der Klage geht es um allgemeine Datenschutzverstöße durch die Plattform und dessen Betreiber.

Wenn Sie in der Vergangenheit zusätzlich von einem Datenleck auf X oder Twitter betroffen waren, können Sie sogar mit noch einmal 250 Euro mehr rechnen. Also insgesamt 1000 Euro. Zumindest, wenn der Prozess gegen die X Internet Unlimited Company erfolgreich ist.

Unter Umständen kann der endgültige Betrag sogar noch höher ausfallen, denn in der Klage heißt es nur, die Entschädigung dürfe 750 Euro nicht unterschreiten. So oder so dürfte das Verfahren X aber einige Millionen Euro kosten, sollten sich entsprechend viele Menschen daran beteiligen.

So melden Sie sich an

Bei der Anmeldung Ihres Anspruchs müssen Sie ein paar Daten zu Ihrer Person angeben, also vor allem Ihren vollständigen Namen und Ihre Anschrift. Angaben zu einer gesetzlichen Vertretung müssen Sie nicht machen.

Beim Punkt “Gegenstand und Grund des geltend gemachten Anspruchs oder des Rechtsverhältnisses” sollten sie laut Bfj genau und eindeutig beschreiben, “inwiefern Ihr Anspruch oder Rechtsverhältnis von den Feststellungszielen der Musterfeststellungsklage abhängt bzw. von den Ansprüchen der Abhilfeklage betroffen” ist. Schreiben Sie also am besten, ob und seit wann Sie X bzw. Twitter nutzen oder genutzt haben, im besten Fall mit einem Link zu Ihrem Konto (falls noch aktiv).

Außerdem müssen Sie weitere Angaben zum Thema Datenleck machen, wenn Sie Anspruch auf die zusätzlichen 250 Euro erheben wollen. In der Vergangenheit ist es zu mehreren Leaks durch X/Twitter gekommen. Wie Sie herausfinden, ob Sie Teil eines Datenlecks waren, erfahren Sie hier.

Der Grund für die Klage

Hintergrund der Klage ist der zweifelhafte Umgang von X mit seinen Nutzerdaten. Laut Somi verwendet X unter anderem Micro-Targeting, um sensible Daten zu Themen wie politischer Gesinnung, Sexualität, Religion, psychischer Gesundheit und mehr auszuwerten und gezielt für Werbung zu nutzen. In der Vergangenheit wurde dies etwa für politische Kampagnen genutzt, weshalb X bereits abgemahnt wurde.

Außerdem soll die Plattform laut Klage Informationen über ihre Nutzer auch weit über Drittseiten hinweg verfolgen, ohne deren explizite Einwilligung. Auch diese Daten sollen vor allem für Werbezwecke genutzt werden.

X gefährde laut Somi damit nicht nur die Unabhängigkeit, sondern auch die Sicherheit seiner Nutzer. Denn dadurch seien “Millionen von Menschen der Gefahr des Identitätsdiebstahls, gezielter Manipulation und staatlicher Überwachung ausgesetzt”.

Die Klage mag zwar ein erster Schritt sein, um X zu einem etwas defensiveren Umgang mit Nutzerdaten zu drängen. Ein endgültiger Schutz ist vor weiterem Missbrauch ist es aber nicht, da hilft nur die Löschung des eigenen Accounts. Wie Sie Ihren X-Account richtig löschen, haben wir übrigens hier erklärt.

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