Politiker vor Gericht
Landgericht weist AfD-Klagen gegen Linke-Politiker zurück
Dirk Bruhn von den Linken wirft zwei AfD-Landtagsabgeordneten vor, sie hätten sein Parkinson-Handzittern im Parlament nachgeäfft. Dagegen wehren sie sich – bislang erfolglos.
Zwei AfD-Landtagsabgeordnete aus Mecklenburg-Vorpommern sind mit einer Klage gegen den Linken-Politiker Dirk Bruhn vor dem Landgericht Schwerin gescheitert. Sie konnten der Richterin zufolge nicht glaubhaft machen, dass Bruhn in einer Landtagssitzung im April wissentlich log, als er ihnen vorwarf, sie hätten Symptome seiner Parkinson-Erkrankung nachgeäfft. Die beiden Abgeordneten Thore Stein und Enrico Schult hatten eine Unterlassungserklärung gegen Bruhn beantragt. Sie kündigten an, Berufung beim Oberlandesgericht Rostock einzulegen.
Stein und Schult beteuerten in der Verhandlung am Zivilgericht in Schwerin, sie hätten das Handzittern während der Rede von Bruhn zum Thema Wolf nicht nachgemacht und gaben auch entsprechende eidesstattliche Erklärungen ab. Im Video von der Landtagssitzung, das im Gerichtssaal geschaut wurde, sind die beiden Abgeordneten zum fraglichen Zeitpunkt nicht zu sehen.
Aussage steht gegen Aussage
Andere Anwesende im Landtag hatten nichts wahrgenommen, wie während der Verhandlung deutlich wurde. Bruhn versicherte, er habe die Handlung der beiden beobachtet. So stand letztlich Aussage gegen Aussage. Die Richterin erläuterte, dass die Klägerseite im Zivilverfahren ihren Vorwurf glaubhaft machen müsse. Was vorgetragen wurde, habe dazu nicht ausgereicht.
Ein dritter Kläger, der AfD-Fraktionsvorsitzende Nikolaus Kramer, hatte seine Klage während der Verhandlung zurückgezogen, nachdem klar wurde, dass er zum fraglichen Zeitpunkt nicht im Plenarsaal gewesen war. Bruhn hatte auch nur die beiden AfDler Stein und Schult in einer persönlichen Erklärung im Landtag am Tag danach beschuldigt. Er bezeichnete die beiden als „nicht nur politische, sondern auch menschliche Arschlöcher“. Landtagspräsidentin Birgit Hesse (SPD) erteilte ihm daraufhin einen Ordnungsruf.
Der Landesvorsitzende der Linken, Hennis Herbst, verteidigte Bruhn in einer wenig später verbreiteten Erklärung. „Als Landespartei teilen wir diese Kritik ausdrücklich und schließen uns der Wortwahl unseres Genossen Dirk Bruhn, trotz Ordnungsruf, an“, so Herbst.
AfD klagt gegen zwei Kreisverbände der Linken
Die Linke-Kreisverbände Rostock und Vorpommern-Rügen stellten die Pressemitteilung von Herbst und ein Video von Bruhns persönlicher Erklärung ins Netz. Dagegen geht die AfD ebenfalls juristisch vor, wie der Anwalt von Stein und Schult im Gerichtssaal in Schwerin der Deutschen Presse-Agentur sagte. Verlangt werde eine einstweilige Verfügung, so der Anwalt.
Die Fraktionsvorsitzende der Linken im Landtag, Jeannine Rösler, erklärte nach der Entscheidung des Gerichts in Schwerin, dieses habe eine wichtige Entscheidung im Sinne der Meinungsfreiheit und der parlamentarischen Würde getroffen. Bruhn dürfe seine persönliche Erklärung vom 10. April weiterhin vertreten. „Das Gericht konnte nicht feststellen, dass eine verleumderische Beleidigung vorliegt.“
dpa