Sechs Bundestagsausschüsse würde die AfD gerne leiten, doch nun scheiterten erste AfD-Kandidaten bereits bei Wahlen zum Vorsitz. Posten in anderen Ausschüssen gingen an prominente Politiker der CDU, SPD und Grünen.
Bei der Vergabe von Ausschuss-Vorsitzen im neuen Bundestag hat die AfD erste Niederlagen erlitten. Ihre Kandidatin Ulrike Schielke-Ziesing erhielt bei der geheimen Wahl im mächtigen Haushaltsausschuss keine Mehrheit. Auch im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz fiel der AfD-Kandidat Stefan Möller durch.
Insgesamt 24 Ausschüsse
Der aktuelle Bundestag hat 24 Ausschüsse. Die auf verschiedene Themenfelder spezialisierten Gremien spielen eine zentrale Rolle in der Gesetzesarbeit. In ihnen sitzen entsprechend den Mehrheitsverhältnissen des Bundestags wie in einem Mini-Parlament Fachpolitiker der verschiedenen Fraktionen.
Sie bereiten die Gesetzesbeschlüsse vor, die später im Plenum getroffen werden, hören dafür Experten an und kommen in Krisensituationen zu Beratungen zusammen. Die Ausschussvorsitzenden berufen die Sitzungen ein, bereiten diese vor, leiten sie und repräsentieren den Ausschuss nach außen.
Die AfD hat in dieser Legislaturperiode in insgesamt sechs Ausschüssen das Zugriffsrecht auf den Posten des oder der Vorsitzenden – neben Haushalt und Recht sind es die Fachgebiete Innen, Arbeit und Soziales, Finanzen sowie Petitionen. Die Vorsitzenden müssen von den Ausschussmitgliedern mehrheitlich gewählt werden – sie benötigen also auch Stimmen aus anderen Fraktionen.
AfD schon einmal mit Klage gescheitert
Bereits in der letzten Legislaturperiode waren dabei alle AfD-Kandidaten durchgefallen. Die AfD sah ihre Rechte auf Gleichbehandlung als Fraktion verletzt und hatte vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Das entschied aber, die Ausgestaltung des Besetzungsverfahrens sei eine innere Angelegenheit des Parlaments.
Es wird nun erwartet, dass die AfD bei den noch ausstehenden Wahlen in den restlichen Ausschüssen keine Mehrheit für den Vorsitz bekommt. So hatte etwa die Führung der Unionsfraktion den eigenen Abgeordneten vorgeschlagen, die AfD-Kandidaten in den Ausschüssen nicht zu unterstützen.
Die AfD war Anfang Mai vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft worden. Die Partei klagte jedoch gegen die Einstufung, der Verfassungsschutz setzte diese daher aus verfahrenstechnischen Gründen vorerst aus.
Weidel spricht von „Diskriminierung“
AfD-Parteichefin Weidel verurteilte die gescheiterten Wahlen ihrer Kandidaten und beklagte Benachteiligung. „Wir verurteilen als Partei- und Fraktionsführung der AfD dieses Vorgehen“, sagte sie. Den anderen Fraktionen warf sie einen „Akt parteipolitischer Willkür“ und einen „Akt der Diskriminierung“ der AfD vor.
Ko-Parteichef Tino Chrupalla forderte die anderen Parteien auf, „diese Spielchen zu beenden“. Die „Ausgrenzung“ der AfD mit Blick auf deren rund zehn Millionen Wählerinnen und Wähler bei der Bundestagswahl im Februar müsse aufhören.
Die CDU wies die Kritik zurück. Jede Fraktion habe das gute Recht, ihre Kandidaten vorzustellen, sagte Fraktionsvize Sepp Müller im Fernsehsender Welt. Diese bräuchten dann eine Mehrheit. „Ich weiß nicht, was da undemokratisch ist. Im Gegenteil: Das höchste demokratische Gut ist eine Wahl im jeweiligen Ausschuss“, sagte Müller.
Laschet leitet Auswärtigen Ausschuss
Während es in den Ausschüssen mit AfD-Vorschlagsrecht vorerst nicht weiterging, wurden in anderen Ausschüssen durchaus Vorsitzende gewählt. So ist der CDU-Politiker Armin Laschet neuer Vorsitzender im Auswärtigen Ausschuss, den Verteidigungsausschuss leitet künftig sein Parteikollege Thomas Röwekamp.
Die scheidende SPD-Chefin Saskia Esken sitzt nun dem Bildungs- und Familienausschuss vor. Der Grünen-Politiker Anton Hofreiter wurde erneut zum Leiter des Europaausschusses gewählt. An den Linken-Politiker Lorenz Gösta Beutin ging der Vorsitz im Umweltausschuss.