Das Landgericht Köln hat ein spektakuläres Urteil gefällt: Die Preiserhöhungen zwischen Dezember 2017 und Mai 2022, bei denen die monatlichen Kosten für das Netflix-Premium-Abonnement von 11,99 auf 17,99 Euro stiegen, sind unwirksam. Netflix muss den betroffenen Kunden die Mehrkosten erstatten. Das berichtet unter anderem der WDR.
In dem konkreten Fall hatte ein betroffener Netflix-Kunde, vertreten durch den bekannten Medienanwalt Christian Solmecke, geklagt und jetzt vor dem Landgericht Köln den entscheidenden Sieg errungen. Er kann mit rund 200 Euro Rückerstattung rechnen. Diese Summe berechnet sich aus dem Streitwert von 191,60 Euro zuzüglich Zinsen.
Das Landgericht Köln kritisierte nicht die Preiserhöhungen als solche, sondern die Art und Weise, wie Netflix sie durchgezogen hat. Denn Netflix verlangte von den Kunden nicht die aktive Zustimmung zu der Preiserhöhung. Stattdessen blendete Netflix nur einen Hinweis in Form eines Pop-up-Fensters dafür ein. Unterhalb dieser Ankündigung erschien ein Button mit der Aufschrift „Preiserhöhung zustimmen“. Alternativ wurde dem Nutzer nur die Möglichkeit gegeben, ein „Downgrade“ seines Abos in Kauf zu nehmen. Ohne die eine oder Variante auszuwählen, hätte er Netflix nicht mehr nutzen können.
Solmecke schreibt: “Genau hierin sah das LG Köln ein unzulässiges Verhalten von Netflix: Das Gericht urteilte, dass es in diesem Kontext an einer echten Willenserklärung unseres Mandanten fehle. Er hatte die Einblendung nicht als freiwilliges Vertragsangebot verstanden, sondern als bloße Information über eine bereits beschlossene Preisänderung. Somit handele es sich nicht um ein Angebot von Netflix und es sei kein Änderungsvertrag zustande gekommen, so das LG”.
Bis jetzt gilt das Urteil, gegen das keine Berufung möglich ist und das deshalb rechtskräftig ist, nur für einen Netflix-Nutzer. Doch darauf können sich jetzt auch Millionen weiterer Netflix-Kunden berufen, wie Rechtsanwalt Christian Solmecke ausführt: “Millionen Netflix-Nutzer sind von der Entscheidung betroffen und können nun ihre zu viel gezahlten Beiträge der letzten Jahre zurückfordern.“
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