Raub- und Sexualdelikte unter Nutzung von K.o.-Tropfen sollen nach dem Willen des Bundesrats schärfer geahndet werden. Solche Taten sollen künftig eine Mindeststrafe von fünf Jahren Haft nach sich ziehen, heißt es in einem Gesetzentwurf, den die Länderkammer in Berlin verabschiedete. Die Initiative kam aus Nordrhein-Westfalen, nun muss sich der Bundestag damit befassen.