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Prohibition fantasies with consequences: And this is only the first season of "Game of AfD"

André by André
18. Mai 2025 11:56:13
in Nachrichten
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Prohibition fantasies with consequences: And this is only the first season of "Game of AfD"

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Die AfD sei rechtsextrem, begutachtet der Verfassungsschutz. Noch mehr über die Partei reden könnten wir nur, wenn es ein Verbotsverfahren gäbe. Ist das Absicht oder Einfalt?

Linke aller Parteifarben drängen beim Umgang mit der AfD darauf, dieser Partei „keine Plattform“ zu geben. Ladet sie nicht in die Talkshow! Redet nicht mit denen! Selbst, wenn weit und breit keine AfD zu sehen ist, aber jemand auf einem Podium etwas sagt, das nach ihr klingt – sagen wir über den Ausländeranteil bei den vergangenen Attentaten – dann heißt es: „Das ist ein rechtes Narrativ, das sagt man nicht.“

Die Vorstellung, eine Partei von über 20 Prozent im Bund, mit 152 Sitzen im Bundestag und einer Myriade digitaler Direktkanäle bräuchte noch eine Plattform, damit sie überhaupt von jemandem gesehen und gewählt wird, ist grotesk. Aber wenn, dann sollte die Strategie „keine Plattform“ doch wohl eine Regel ohne Ausnahmen sein.

Das ist aber nicht der Fall. Viele Linke sehen in einem bestimmten Fall seltsamerweise überhaupt kein Problem darin: Ein Verbotsverfahren würde der AfD über Jahre eine Plattform geben, als würde man nur für sie eine Netflix-Serie mit mehreren Staffeln produzieren, eine Art „Game of AfD“.

Staffel 1 hat begonnen

Ein Verbotsverfahren produziert wie jeder Gerichtsprozess immer wieder neue Medienereignisse. Wir glotzen derzeit Staffel 1: Der Verfassungsschutz verkündet den Abschluss eines über 1000 Seiten starken Gutachtens, ringt sich aber zunächst nur zu einer dürren Pressemitteilung durch – die Ausarbeitung selbst sollte geheim bleiben, ganz so, als wären wir in den 90er-Jahren, und nicht in einer Zeit, in der noch jedes Dokument seinen Weg an die Öffentlichkeit findet.

Im Staffelfinale passiert also, was passieren muss: Medien veröffentlichen das ganze Konvolut. Etliche Beobachter sehen, dass der Verfassungsschutz im Grunde eine gigantische Sammlung von Medienschnipseln zusammengetragen hat, aber nicht mit Schlapphut in AfD-Spelunken herum gelauscht hat, wie man das erwarten würde. Vorher hatte es geheißen, man könne das Gutachten wegen Quellenschutzes nicht veröffentlichen. Welche Quellen sind gemeint? Der „Spiegel“ und die „Zeit“?

Mittlerweile konnte die AfD im Eilverfahren einen juristischen Mini-Sieg verbuchen und jubelt, der Verfassungsschutz habe sein Gutachten „zurückziehen“ müssen (was nicht stimmt).

Trailer für Staffel 2

Nun ist der erste Trailer für Staffel 2 draußen: Nach der Extremismus-Einstufung soll die ganze Partei verboten werden. Mehrere Politiker – vor allem aus dem linken Spektrum – sprechen sich dafür aus, daneben auch etliche Verfassungsrechtler. Das Motto: Wir haben das Instrument, worauf warten wir denn noch?

Die Autoren sind schon fleißig am Schreiben: Bald wird das Verbotsverfahren beschlossen, es geht vor Gericht. Dort wird womöglich mehrere Jahre verhandelt, die AfD darf sich ausgiebig in Karlsruhe präsentieren: vor dem Gebäude am Schloßbezirk Nr. 3, bei den Auftaktbildern, danach, in den Medien, in den Talkshows. Mehr Plattform geht wohl kaum, freut sich die AfD.

Dann steht, das wissen die Autoren noch nicht genau, eventuell Runde zwei an: vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Hier sind die Maßstäbe noch einmal etwas anders als in Karlsruhe – Ausgang also offen. Deshalb wieder: Auftakt, Verhandlung, Medienwelle, Plattform. Die AfD so: „Yeah!“

„Politische Konkurrentenbeseitigung“

Kurz: Wir werden häufiger die AfD in den Nachrichten sehen, als sich Ralf Schumacher nach unserem Auto erkundigt. Der Einsatz ist hoch. Die AfD verbieten zu wollen, es aber nicht zu schaffen, würde der Partei und ihren globalen rechtspopulistischen Mitstreitern einen weiteren Beweis liefern für ihre These, der ganze Staat sei korrupt, verschworen und kaputt. Oder, wie Bundeskanzler Friedrich Merz es bei der „Zeit“ kürzlich ausdrückte: „Das riecht mir zu sehr nach politischer Konkurrentenbeseitigung.“

Nun halten manche Deutsche es mit dem Parteienverbotsverfahren wie mit dem Verzehr von Spargel: Ist doch egal, wie es später riecht, Hauptsache, es schmeckt. Aber ob am Ende der spektakulären Verfahren in Karlsruhe und Straßburg wirklich ein Verbot steht, ist eben nicht ausgemacht.

Die Voraussetzungen für ein Parteienverbot sind streng und zugleich Auslegungssache. Es ist auch eine Wette auf die politische Entschlusskraft der jeweiligen Richterinnen und Richter. Diese werden, auch wenn Puristen es nicht gern hören, sich überlegen müssen, welche politischen Nebenwirkungen ein Verbot zeitigt.

Bundeskanzler Habeck per Gerichtsentscheid

Aber, klar, es könnte auch klappen. Menschen wären nicht so heiß aufs Glücksspiel, wenn nicht zumindest theoretisch das große Glück am Ende der Zitterpartie warten würde. Das große Glück im Falle eines gelungenen AfD-Verbots hat verdienstvoller Weise der SZ-Journalist Ronen Steinke kürzlich näher ausgemalt.

Kurz gesagt: Es ist nicht so wie bei „Zurück in die Zukunft“. Die AfD wird nicht einfach ausbleichen, aus dem kollektiven Gedächtnis verschwinden und aus dem deutschen Volk eine friedvoll-genügsame Version leicht links der Mitte machen.

Das Gegenteil könnte passieren: Alle Mandate der AfD in allen Parlamenten Deutschlands wären mit einem Schlag nichtig, schreibt Steinke. Die Polizei würde entfernen, wenn jemand nicht freiwillig geht. Rot-Rot-Grün hätte über Nacht eine Mehrheit im Bundestag.

„Aber was ist die Alternative?“

Der Staat nähme also Stand jetzt 20 bis 40 Prozent der politischen Auslage weg, kehrt die Mehrheitsverhältnisse in Parlamenten in ihr Gegenteil und, vor allem, hart auf links. Aus einer Wende in den Konservatismus, weg von „woke“ und grün, wird dann ein harter 180-Grad-Drift zurück nach links.

Manche Deutsche werden schon wütend, wenn man ihnen lediglich das Schnitzel verbietet. Mag man sich vorstellen, was passiert, wenn man 10 Millionen Wutbürgern Bundeskanzler Robert Habeck per Gericht vor die Nase setzt?

„Aber was ist die Alternative?“, werden die Befürworter rufen. Die AfD inhaltlich zu stellen, wie viele Stimmen in der Union das sehen, das klappe ja bekanntlich nicht.

„Jetzt-erst-recht-links“

Das ist nicht richtig, denn es gibt, etwa in Dänemark, durchaus Beispiele dafür, wie man den Rechtspopulismus einhegt. Eine trotzige, jetzt-erst-recht-links-Politik, wie sie Teile der SPD gerade von ihrem Vorsitzenden und Merz abverlangen, wird diesen Erfolg allerdings nicht produzieren.

Richtig ist: Die Chancen, dass die politische Mitte sich gegen die AfD behauptet, sind unklar – aber schlechter als bei einem Verbotsverfahren stehen sie nicht. Und dieser Weg hat deutlich weniger Nebenwirkungen.

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