Seit das neue Gutachten des Verfassungsschutzes zur AfD vorliegt, ist die Diskussion über ein Verbot der Partei erneut aufgeflammt. Innenminister Dobrindt hält diese jedoch nicht für ausreichend, um ein Verbotsverfahren einzuleiten.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt warnt vor vorschnellen Schlüssen in der Debatte um ein mögliches Parteiverbot der AfD. Es sei falsch zu glauben, das Gutachten des Verfassungsschutzes zur Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch sei ausreichend für ein solches Verbot, sagte der CSU-Politiker.
Wer behaupte, das Gutachten könne die Grundlage für ein Verbot sein, übersehe entscheidende Punkte. „Dafür ist dieses Gutachten nicht ausreichend“, betonte der Minister.
Dobrindt: Fokus auf inhaltlicher Auseinandersetzung
Das Dokument bezieht sich laut Dobrindt vor allem auf die Frage, ob die AfD gegen das Prinzip der Menschenwürde verstößt. In einem Verbotsverfahren müssten aber noch zwei weitere Elemente betrachtet werden: Liegt ein Angriff auf den Rechtsstaat vor, und gibt es einen Angriff auf die Demokratie? Dazu sage aber dieses Gutachten nichts.
Dobrindt betonte, der beste Weg, um die Parteien an den politischen Rändern zu schwächen, sei die Probleme der Bürgerinnen und Bürger zu lösen. Die Debatte über ein solches Verbot sei hingegen „kontraproduktiv“.
Diskussion hat Fahrt aufgenommen
Die Diskussion über ein Verbot hat an Fahrt aufgenommen, seit das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD Anfang Mai zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ hochgestuft hatte.
Dagegen setzt sich die Partei mit einem Eilantrag zur Wehr. Bis zu einer Entscheidung des zuständigen Verwaltungsgerichts Köln hat der Inlandsgeheimdienst die neue Einstufung auf Eis gelegt und führt die AfD daher erst einmal weiter nur als sogenannten Verdachtsfall.
Günther für ein AfD-Verbot
Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther hatte am Wochenende bekräftigt, dass er – anders als Bundeskanzler Friedrich Merz – ein solches Verfahren für dringend geboten hält. „Es ist meine feste Überzeugung, dass ein Staat sich selbst schützen muss“, sagte der CDU-Politiker der Neuen Osnabrücker Zeitung. Auch der Grünen-Co-Vorsitzende Felix Banaszak sprach sich deutlich für ein Verbotsverfahren aus: Dieser Weg sei wichtig, „bevor es zu spät ist“.
Über ein Parteiverbot müsste auf Antrag von Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Für ein Verbot reicht es nicht aus, dass eine Partei verfassungsfeindliche Meinungen vertritt. Sie muss diese auch aktiv und aggressiv-kämpferisch verfolgen. Zudem muss das Erreichen dieser verfassungsfeindlichen Ziele zumindest möglich erscheinen.