Im Amtsgericht im bayerischen Mühldorf gehören Schleuserverfahren zum Alltag. Es geht um den kleinen Einzelfall des Herrn Z. – und nebenbei auch um die große Frage, wie dramatisch die Lage an den deutschen Grenzen wirklich ist.
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Der Schleuser trägt Bart, eine blaue Jogginghose und eine weiße Basecap, er spielt ein Computerspiel auf seinem Handy. Neben ihm auf der Wartebank liegt die Vorladung zur Gerichtsverhandlung. Es ist kurz vor halb neun Uhr morgens im Amtsgericht Mühldorf, in einer halben Stunde soll die Verhandlung losgehen, aber außer ihm ist noch kein Beteiligter da. Der Schleuser ist 40 Jahre alt und Syrer, er wurde in Aleppo geboren, heute wohnt er in Völklingen, einer Industriestadt in der Nähe von Saarbrücken. Von dort ist er angereist, weil ihn an diesem Tag im bayerischen Mühldorf ein Urteil erwartet. Es geht um die Frage, ob er ins Gefängnis muss, weil er im August 2024 drei syrische Männer ohne gültige Papiere von Österreich nach Deutschland gebracht hat, nicht weit von hier, im bayerischen Kirchdorf, wo der Inn die Grenze markiert und eine steinerne Brücke über den Fluss führt.