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“Well, what are these antics,” grumbled Andreas Baader

Jonas Richter by Jonas Richter
20. Mai 2025 9:00:371747724437CESTC
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“Well, what are these antics,” grumbled Andreas Baader

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Am 21. Mai 1975 begann der bis dahin größte Terroristenprozess in der Bundesrepublik. Von Anfang an setzten die RAF-Verteidiger um Otto Schily und Rupert von Plottnitz auf maximale Konfrontation. Das Wortprotokoll zeigt sympathisierende Anwälte und besonnene Richter.

Die Sonne schien auf Stammheim. Nach Auflösung von Frühnebel entwickelte sich dieser Mittwoch, der 21. Mai 1975 zu einem durchschnittlichen Frühlingstag. Vor dem Eingang zum „Mehrzweckbau“ auf dem Areal der Justizvollzugsanstalt Stuttgart bildeten sich Schlangen – obwohl der Andrang am Eröffnungstag des Hauptverfahrens gegen Andreas Baader, Ulrike Meinhof, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe geringer ausfiel als erwartet: Nur etwa 140 Bürger waren zum Beginn der Kontrollen um acht Uhr erschienen, um einen Platz zu ergattern.

Die Angeklagten erschienen mit Handschellen an jeweils einen Beamten gefesselt im Gerichtssaal; fast gelassen ließen sie sich zu ihren Plätzen führen. Anwesend waren auch zwölf der 17 angemeldeten Verteidiger. Trotz der gesetzlichen Beschränkung auf drei Verteidiger pro Angeklagten waren für Gudrun Ensslin vier vom Staat bezahlte Pflicht- und ein Wahlverteidiger zugelassen, für Ulrike Meinhof drei Pflicht- und zwei Wahlverteidiger sowie für Jans-Carl Raspe ebenfalls drei Pflicht- und ein Wahlverteidiger. Allein der Angeklagte Andreas Baader verfügte zur Eröffnung der Hauptverhandlung über keinen Wahlanwalt, sondern nur über drei Pflichtvertreter, von denen zwei anwesend waren.

Kurz nach neun Uhr betraten insgesamt neun Richter den Verhandlungssaal – die fünf des 2. Strafsenates des Oberlandesgerichts Stuttgart und vier Ersatzrichter. Bevor der Vorsitzende Theodor Prinzing offiziell die zu verhandelnde Sache aufrief, formell der Beginn jeder Hauptverhandlung, gab er ab 9.04 Uhr einige technische Hinweise zur verabredeten Tonbandaufzeichnung. Sofort grätschten die Terroristenanwälte ein und verlangten, dass ihre eigene Protokollführerin zugelassen werde, die zudem einen eigenen Rekorder mitlaufen lassen müsse – als ob die Tonbandgeräte der Justiz etwas anderes aufzeichnen würden.

Prinzing gestattete die Wünsche der RAF-Anwälte und bemerkte leicht sarkastisch, er hoffe, „dass die Verteidigung dadurch nicht allzu sehr leidet, dass wir jetzt aufrufen und feststellen, wer anwesend ist“. Ensslins aus Steuermitteln bezahlter Verteidiger Otto Schily widersprach und verlangte: „Ich bitte das wörtlich zu protokollieren.“ Dabei wusste Schily, dass die wörtliche Protokollierung per Tonband stattfand (und Jahrzehnte später jedem Interessierten erlaubt, den Ablauf nachzuverfolgen).

Bereits die erste, im Tonfall moderate Auseinandersetzung zwischen Prinzing und Schily zeigte, dass die Verteidiger auf Aggressivität setzten. Damit war zu rechnen gewesen und darauf hatte sich das Gericht vorbereitet. Doch es handelte sich nur um eine Scheinattacke.

Nun beantragte nämlich Plottnitz, den am 12. März 1975 als Baader-Anwalt rechtskräftig vom Verfahren ausgeschlossenen Stuttgarter Juristen Klaus Croissant wieder zuzulassen, aber diesmal als Wahlverteidiger von Jan-Carl Raspe. Die RAF-Vertreter hatten eine Schwäche in der geänderten Strafprozessordnung entdeckt: Dort war nicht ausdrücklich vermerkt, dass ein ausgeschlossener Verteidiger auch keinen anderen Angeklagten im selben Verfahren vertreten durfte. Dem Sinn der neuen Vorschrift nach war das zwar klar, aber eben nicht ganz genau formuliert.

Dieselbe angebliche Lücke machten sich zwei weitere Wahlverteidiger zunutze, um die Zulassung der beiden ehemaligen Baader-Anwälte Kurt Groenewold und Hans-Christian Ströbele zu verlangen – nur eben jetzt für Meinhof und Ensslin. Beide waren gerade erst wegen ihrer nachgewiesenen Rolle beim illegalen „Info“-System ausgeschlossen worden, dem von Anwälten aufgebauten Kommunikationsnetz inzwischen den inhaftierten RAF-Mitgliedern. Alle drei Anträge verlangten, das Verfahren erst einmal zu unterbrechen. Croissant, Groenewold und Ströbele standen derweil demonstrativ vor dem Eingang der „Mehrzweckhalle“, ließen sich fotografieren und versorgten wartende Journalisten mit Statements.

Der Mastermind hinter der Idee der Anwalts-Rochade wie hinter der gesamten Verteidigung war offenbar Schily. „Es kann da ja schon sehr schnell eine Pause eintreten“, hatte er am Tag vor Prozessbeginn nebulös angekündigt. Angesichts der dichten Indizienlage zu den vier den Angeklagten vorgeworfenen vier Morden und mehr als 50 versuchten Morden stand eine Verurteilung zu lebenslänglich kaum in Frage, sofern der Prozess nicht aus anderen Gründen platzen sollte. Also setzten die RAF- Juristen alles genau darauf.

Sofort nach den Anträgen auf Zulassung der drei ausgeschlossenen Anwälte steigerten die Wahlverteidiger im Saal ihre bisher latente Aggressivität, um die an sich selbstverständliche Stellungnahme der Bundesanwaltschaft zu verhindern. Plottnitz verlangte, dass mit dem Einlass von Croissant, Groenewold und Ströbele „nicht eine Sekunde gewartet werden“ dürfte, und Schily behauptete, dass jeder Verteidiger, der die Vollmacht eines Angeklagten vorlegt, das Recht zum Auftritt in der Verhandlung habe. „Wenn das nicht mehr der Fall ist, dann weiß ich, dann machen wir den Laden zu“, schimpfte er.

Mit Engelsgeduld wiederholte Prinzing, dass er zunächst die Meinung der Ankläger über die Zulassung ausgeschlossener Anwälte hören werde. Er wurde aber mehrfach unterbrochen und wollte sich dann zurückziehen, um mit seinen Kollegen die Beanstandung zu beraten – doch noch bevor die fünf Richter aufstehen konnten, warf Plottnitz dem Gericht „Rechtsbeugung“ vor; immerhin eine Straftat und damit formell beleidigend. Diese Keule genügte dem Anwalt nicht, denn erregt legte er nach: „Dann aber würde ich empfehlen, tatsächlich einen Bundeswehrgeneral zum Vorsitzenden des Gerichts zu bestellen und einige Offiziere als Beisitzer und in der Tat den Laden zuzumachen.“

Bundesanwalt Heinrich Wunder als Vertreter der Ankläger reagierte darauf moderat: „Im Übrigen gebe ich zu den polemischen Ausführungen keine Erklärungen ab, bitte aber diese Protokollteile den zuständigen Anwaltskammern zuzuleiten.“ Der nächste Ansatzpunkt für Schily, der sich sofort beklagte, dass Wunder „bereits am ersten Verhandlungstag mit der Anwaltskammer droht“. Dass es sein Kollege Plottnitz die Richter gerade erst beleidigt hatte, wischte er beiseite.

Wegen der ungenau formulierten Novelle der Strafprozessordnung lehnte die Bundesanwaltschaft überraschenderweise die Entscheidung von Prinzing und Kollegen ab, die ausgeschlossenen Verteidiger auch für keinen anderen Angeklagten zuzulassen. Wunder hege „gegen diese Rechtsauffassung des Senats große Bedenken“. Diese Frage müsse vielmehr der 1. Senat des OLG klären.

Es war kurz vor elf Uhr, und Prinzing schlug vor, gleich die Mittagspause anzuschließen, diese jedoch um eine halbe Stunde zu verkürzen und um 13.30 Uhr fortzufahren. Sofort erhob Schily Einspruch, weil er sich auf eine Pause bis 14 Uhr eingestellt habe. Wieder bedurfte es eines – diesmal immerhin zivilisierten – Wortwechsels, bis sich die Wahlverteidiger darauf einließen.

Der erste Vormittag des Prozesses in Stammheim war vorüber und hatte einen Eindruck gegeben, womit zu rechnen war: Die Wahlverteidiger würden jedes Detail der Verhandlung und jede Äußerung des Vorsitzenden Richters oder der Bundesanwaltschaft nutzen, um das Verfahren zu bremsen.

Der Nachmittag bestätigte das: Schily begann mit Beschwerden über den schleppenden Einlass des Publikums und beklagte, „dass das Prinzip der Öffentlichkeit bereits heute in den ersten Stunden der Verhandlung verletzt worden“ sei. Eine vollkommen absurde Behauptung, denn stets waren über 80 Journalisten und mehr als hundert normale Bürger anwesend. Prinzing antwortete: „Wir sind nicht dafür verantwortlich, dass Zuschauer und Presse pünktlich da sind.“

Nun meldete sich zum ersten Mal einer der vom Gericht gegen den Willen der Angeklagten bestellten Pflichtverteidiger von der anderen Seite des Saales zu Wort. Sofort gerieten die Wahlverteidiger in Aufregung und verlangten, eine Erklärung abgeben zu dürfen. Das lehnte der Senat ab – doch Andreas Baader scherte das nicht. Er schaltete sein Mikrofon ein und raunzte den Pflichtverteidiger an: „Sie haben auch grundsätzlich nichts zu sagen.“ Doch der Angesprochene reagierte schlagfertig, denn er war gar nicht Baader, sondern Ulrike Meinhof zugeordnet – was allerdings nur zu einem auf dem Tonbandmitschnitt unverständlichen, aber offenbar hasserfüllten Zwischenruf seiner ungewollten Mandantin führte.

Prinzing kam, bemüht um ein einigermaßen erträgliches Klima in der Verhandlung, den Angeklagten entgegen und erteilte Meinhof das Wort. Doch sie bediente das Mikrofon nicht richtig, und als der Vorsitzende darauf hinwies: „Halt. Es läuft nicht über Band. Frau Meinhof, entschuldigen Sie bitte, es läuft nicht auf Band. Wir müssen’s ja auf’s Protokoll bekommen“, keifte sie: „Lassen Sie mich mal ausreden!« und Andreas Baader polterte: „Ja, was sollen denn diese Mätzchen hier, verdammt noch mal!“ Prinzing gab sich zum ersten Mal eine Blöße, denn er fragte ironisch: „Ist das eine Kollektivverteidigung, wenn Sie nun kollektiv hier durcheinanderreden?“ Baader verstand gar keinen Spaß: „Aber nun hören Sie doch mit Ihren dummen Witzen auf!“

Schily und Plottnitz machten sich Meinhofs Wortwahl „Zwangsverteidiger“ zu eigen und verstießen damit gegen die dem Anwaltsberuf immanente Pflicht zur Kollegialität. Auf die milde Ermahnung des Vorsitzenden, sich zu mäßigen, reagierten die beiden mit erregten Durcheinandergerede, das auf dem Tonband nicht zu verstehen war. Als Prinzing darauf hinwies, höhnte Schily: „Ich beantrage, hier einen Stenografen einzusetzen, der stenografieren kann.“

Prinzing und seine Kollegen verkündeten nach 90 Minuten Beratung, dem Antrag der Bundesanwaltschaft zu folgen und nicht selbst über den Ausschluss von Croissant, Ströbele und Groenewold zu entscheiden, sondern dies dem 1. Senat zu überlassen. Ziel war es, „die Rechte der Angeklagten hinsichtlich ihrer Verteidigung auf keinen Fall zu kürzen“. Gegen 16 Uhr schloss Theodor Prinzing den ersten Verhandlungstag im Stammheimer Baader-Meinhof-Prozess.

Die Prozessbeobachter waren sich weitgehend einig: Die RAF- Wahlverteidiger hätten das Gericht „ausmanövriert“, urteilte WELT ähnlich wie weitere Blätter. „Der erste Tag brachte eine Reihe von lebhaften Geplänkeln zwischen dem Vorsitzenden und den Anwälten“, befand die „Neue Zürcher Zeitung“ Dagegen übertrieb die „Bild“ mit ihrer Schlagzeile am Tag danach deutlich: „Prozess geplatzt“, titelte das Boulevardblatt und konterkarierte damit den eigenen, sachlich zutreffenden Bericht.

Sven Felix Kellerhoff ist Leitender Redakteur bei WELTGeschichte und forscht seit einem Vierteljahrhundert über die RAF. Zum 50. Jahrestag des Baader-Meinhof-Verfahrens ist sein neues Buch erschienen: „Der Stammheim-Prozess“.

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