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Jonas Richter by Jonas Richter
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Ein Netflix-Nutzer hat vor Gericht durchgesetzt, dass ihm ein Teil der Preiserhöhungen erstattet werden muss. Jetzt hagelt es weitere Forderungen. Die Phase, in der werbefreie Streamingabos günstig verscherbelt wurden, ist aber endgültig passé.

Bis zu 200 Euro sollen Netflix-Nutzer von dem Streaming-Giganten zurückfordern können. So ist gerade auf sehr vielen Onlineseiten zu lesen. Grundlage der Berichte ist ein Gerichtsurteil des Landgerichts Köln. Dort hatte ein Mann geklagt, weil er Preiserhöhungen von Netflix nicht für rechtens hält. Von 11,99 Euro erhöhten sich die Beiträge bis 2022 auf 17,99 Euro im Monat. Das Gericht urteilte nun, die Erhöhungen seien nur einseitig erfolgt und darum nicht wirksam gewesen. Daher müsste Netflix die seit 2019 gezahlten Preisaufschläge zurückzahlen. Bei den Erhöhungen vor 2019 wirkt bereits die Verjährung.

Der Anwalt Christian Solmecke, der auch ein sehr bekannter YouTuber ist, hat den Kläger vertreten. Und spricht jetzt von einem „Weckruf für die gesamte Digitalwirtschaft“. Die Methode, über sogenannte Pop-up-Fenster im Browser nach der Zustimmung zu einer Preiserhöhung zu bitten oder ansonsten in einen niedrigeren Tarif mit weniger Komfort eingestuft zu werden, sei nicht zulässig. Dem folgte das Gericht. Die Kanzlei von Solmecke stellte umgehend ein Musterschreiben auf ihre Website, über das andere Abonnenten Geld zurückfordern können sollen.

Auf Nachfrage teilt Christian Solmecke mit, dass das Landgericht Köln „im konkreten Fall unseres Mandanten entschieden hat und dieses Urteil erst einmal auch ,nur‘ zwischen Netflix und unserem Mandanten wirkt“. Aber „grundsätzlich“ hätten auch alle anderen Betroffenen einen Anspruch auf Rückzahlung. Darum das Musterschreiben. Das laut den Angaben der Kanzlei „mehrere Tausend Mal“ heruntergeladen worden sei, über die Website der Zeitschrift „Chip“ habe es angeblich mehr als 60.000 Downloads gegeben.

Wie Netflix mit der ungebetenen Post umgeht, ist bisher nicht klar. Eine Netflix-Sprecherin teilte mit: „Die Entscheidung des Landgerichts Köln fällt aus dem Rahmen. Andere Gerichte haben bei derselben Sachlage Gegenteiliges entschieden und unsere bisherigen Preiserhöhungen in Deutschland aufgrund ausdrücklicher Einwilligungen unserer Mitglieder als wirksam anerkannt.“ Dass man sich „mal eben“ Geld von Netflix zurückholen kann, scheint zumindest nach dieser Antwort nicht möglich zu sein.

Im Kern geht es darum, ob aufploppende Hinweisfenster mit Hinweisen über steigende Abopreise von den Nutzern eindeutig als Zu- oder Absagen zu einer Vertragsänderung erkannt werden. Nun ist das Vorgehen von Netflix, zulässig oder nicht, kein Einzelfall. So hat die Verbraucherzentrale Bundesverband die Preiserhöhungen des Sport-Streamers DAZN als unwirksam beurteilt und eine Verbandsklage eingereicht. Hier konnten sich Abonnenten der Sammelklage anschließen. Auch Amazon und Spotify haben die Verbraucherschützer im Visier.

Kostenlos für alle?

Hinter den juristischen Scharmützeln tut sich allerdings eine weitere Geschichte auf. Das ist die Geschichte der digitalen Geschäftsmodelle mit Inhalten, also beispielsweise Texten, Musik, Filmen und Serien. Zu den einflussreichsten Wirtschaftsbüchern zu diesem Thema zählt das Buch „Free – Kostenlos“ von Chris Anderson aus dem Jahr 2009. Dessen These war, dass im Internet eine Kostenlos-Kultur entsteht, weil die Verbreitung von Inhalten (auch Dienstleistungen) fast nichts mehr kostet. Darum sei es die richtige Strategie, Produkte gratis anzubieten, um dann die gewonnene Aufmerksamkeit und Popularität für ein darauf aufbauendes Geschäftsmodell zu nutzen.

Bietet man also eine Basisversion einer App kostenlos an, kostet die Premium-Variante Geld. Oder Nutzer bezahlen für die kostenlose Nutzung eines Dienstes mit ihren Daten. Oder wiederum bei Medien beliebt: Ein Teil der angebotenen Inhalte ist frei verfügbar und wird über Werbung refinanziert, doch bestimmte Beiträge benötigen ein bezahltes Abo.

Dass es für ein nachhaltig funktionierendes Geschäftsmodell aber keine Gratisangebote geben kann, die nicht auch tatsächliche Geldzahlungen nach sich ziehen, wurde in der Euphorie über „Free“ gerne mal unter den Tisch fallen gelassen. Dazu kam, dass die dann von den Anbietern aufgerufenen Kosten für Premium-Funktionen größtenteils überschaubar niedrig waren. Lange Zeit galt ein Ankerpunkt von rund zehn Euro für ein Streamingangebot als gesetzt.

Mittlerweile kostet ein Premium-Abo von Netflix 19,99 Euro im Monat. Das Abo von DAZN kostet 44,99 Euro bei monatlicher Zahlung. Die exorbitanten Kosten für die Produktionen spektakulärer Events, Filme und Serien schlagen sich hier nieder.

Nachdem jahrelang der Eindruck erweckt wurde, es sei möglich, auch qualitativ hochwertige und aufwändig zu produzierende Inhalte für Schnäppchenpreise anzubieten, hat sich der Wind gedreht. Nach der langen Phase, in der das Wachstum der zahlenden Mitglieder im Vordergrund der Strategien stand, ist jetzt Rentabilität viel wichtiger geworden. Dass die Nutzer zumindest grundsätzlich bereit sind, (mehr) Geld zu zahlen, zeigt etwa die Entscheidung von Netflix von 2023, Trittbrettfahrer, die sich ein Passwort beispielsweise mit Freunden teilten, zur Kasse zu bitten. Die Zahl der Abos stieg an, statt zu stagnieren.

Als Ausgleich für die immer teurer werdenden Premium-Abos führten fast alle Streamer günstige Abos an, die zusätzlich über Werbung finanziert werden. Hier gibt es weiter Angebote ab 5 Euro im Monat – dann eben mit einem Nutzererlebnis, das an das klassische lineare Fernsehen erinnert, weil vor den Filmen und manchmal mittendrin Werbespots eingespielt werden. Was natürlich auch zeigt, dass die lange als Auslaufmodell verschmähte Werbefinanzierung unverzichtbar ist.

Natürlich gibt es weiter funktionierende digitale Geschäftsmodelle, die komplett kostenlos sind, dann aber auch konsequent auf maximale Reichweite getrimmt. Sicher ist aber, dass diejenigen Nutzer, die Geld zu zahlen bereit sind, auf ihre Sensibilität hinsichtlich Erhöhungen getestet werden, bis zur Schmerzgrenze. Die Preiserhöhungen in Kombination mit dem härteren Wettbewerb vor allem unter den Streamern führen dann zu Methoden, die gegebenenfalls vor Gericht untersucht werden müssen.

Christian Meier ist WELT-Medienredakteur. Für Netflix bezahlt er 13,99 Euro im Monat.

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