Der Bundesrat will den Einsatz von K.o.-Tropfen bei Raub- und Sexualdelikten strenger ahnden. Mindeststrafe bei solchen Taten sollen künftig fünf Jahre Haft sein. Der Gesetzentwurf geht nun an Bundestag und Bundesregierung.
Der Bundesrat setzt sich dafür ein, den Einsatz sogenannter K.o.-Tropfen bei Raub- und Sexualdelikten strenger zu ahnden. Ein von Nordrhein-Westfalen dazu vorgelegter Gesetzentwurf wurde von der Ländervertretung mehrheitlich angenommen und soll nun an Bundesregierung und Bundestag weitergeleitet werden.
Die Neuregelung soll es ermöglichen, den für Raub und Sexualstraftaten vorgesehenen Mindeststrafrahmen von fünf Jahren Freiheitsstrafe bei Delikten unter Einsatz von K.o-Tropfen anzuwenden. Bislang gilt dieser Mindeststrafrahmen nur, wenn bei der Tat ein „gefährliches Werkzeug“ als Nötigungsmittel eingesetzt wird, etwa eine Waffe. Daher sollen die betreffenden Strafrechtsparagrafen 250 und 177 nun um das Merkmal einer „Beibringung von gesundheitsschädlichen Stoffen“ ergänzt werden.
„K.o-Tropfen bergen erhebliche Gesundheitsrisiken, insbesondere in Kombination mit Alkohol oder Betäubungsmitteln, bis hin zur Lebensgefahr“, hieß es in der Antragsbegründung. „Zudem verursachen sexuelle Übergriffe im Zustand der Bewusstlosigkeit oft traumatische Folgen.“
Bundesgerichtshof sieht kein gefährliches Werkzeug
Hintergrund des Vorstoßes ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem vergangenen Jahr. Dieser hatte auf Grundlage des geltenden Rechts entschieden, dass eine Verabreichung von K.o-Tropfen in Getränken mit dem Ziel der Bewusstseinsveränderung nicht den Tatbestand eines gefährlichen Werkzeugs erfülle. Daher dürfe der Mindeststrafrahmen von fünf Jahren hier nicht angewendet werden. Das soll die geplante Neuregelung jetzt ändern.
„Straftaten unter Einsatz solcher Substanzen müssen konsequent geahndet werden“, sagte in der Debatte der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach. Der Grünen-Politiker wies darauf hin, dass hier „Täter das Leben ihrer Opfer bewusst in Gefahr bringen“. Es gelte dagegen „ein deutliches Zeichen zu setzen“.
„Diese Verbrechen sind besonders perfide und heimtückisch“, sagte auch Hessens Ministerpräsident Boris Rhein. Betroffen von solchen Taten seien vor allem junge Frauen. Die vorgesehene Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren bewertete CDU-Politiker Rhein als „angemessen und gerecht“.